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23.04.2020

Covid-19 Zuschlag für Schutzmaßnahmen bei Krankentransporten

Es kommt Bewegung ins Thema „Zuschlag für Schutzmaßnahmen durch Covid-19“. In bisher zwei Bundesländern können Krankentransporteure rückwirkend einen bestimmten Betrag geltend machen.

In Niedersachsen haben sich die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen daraufhin geeinigt, dass ein Schutzzuschlag für sitzende Krankenfahrten und Krankenfahrten im Rollstuhl abgerechnet werden kann.

Ab dem 01.04.2020 können Transporteure aus Niedersachsen im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Positionsnummern 519100 (sitzende Krankenfahrten) bzw. 759100 (Krankenfahrten im Rollstuhl) mit 3,00 Euro je Fahrt abrechnen. Als Vertragsnummer wird die dem Unternehmer bekannte genommen. Als Bezeichnung eignet sich z. B. „Schutzzuschlag aufgrund Covid-19“.

Die Vereinbarung gilt vorerst befristet für den Zeitraum vom 01.04.2020 – 31.05.2020. Maßgeblich ist hierbei das Fahrdatum. Es wird angeraten, diesen Zuschlag mit den aktuellen Abrechnungen unmittelbar abzurechnen.

In Sachsen-Anhalt haben sich die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen auf die Übernahme eines Hygienezuschlags rückwirkend ab dem 16.03.2020 geeinigt – unabhängig vom Transportmittel. Der Zuschlag ist bei Chemo-, Dialyse-, und Strahlenfahrten über die Gebührenposition 687700 mit 5,00 Euro pro Fahrt abrechenbar.

Diese Regelung ist vorerst bis zum 30.04.2020 befristet.

Nordrhein-Westfalen: In einem Rundschreiben vom 17.04.2020 teilte die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e. V. ihren Mitgliedern mit, dass sie sich bei den Vertragspartnerkassen für eine ähnliche Regelung, wie sie in Niedersachsen getroffen wurde, einsetze. Eine Antwort der Kassen steht noch aus.

Es ist ungewiss, ob dem Beispiel der Kassenverbände Niedersachsens und Sachsen-Anhalt die Verbände andere Bundesländer folgen.

Von unserer Seite wünschen wir solidarisch jedem Krankentransporteur in allen Teilen dieses Landes, dass die Zahlung der genannten Zuschläge auf Bundesebene beschlossen wird…

(Quellen: Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, GKV Sachsen-Anhalt, Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e. V.)