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Compliance Verhaltenskodex der Severins GmbH

Als Finanzdienstleister im Gesundheitswesen legen wir großen Wert auf Integrität. Wir haben einen hohen Anspruch an uns selbst, was ethisch einwandfreies und rechtskonformes Handeln betrifft.

Mit dem hier vorliegenden Verhaltenskodex bekennen wir uns als Unternehmen zu unserer Verantwortung gegenüber unserem geschäftlichen und sozialen Umfeld, sowie gegenüber allen unseren Kolleg:innen.

Der Kodex soll für alle eine Orientierung für die Handlungen des Arbeitsalltags bieten. Er ist ein verbindlicher Leitfaden für unser tägliches, verantwortungsvolles Agieren.

Daher appellieren wir hiermit auch an alle unsere Kolleg:innen:
Richten Sie Ihr Verhalten an den beschriebenen Grundsätzen aus. Tragen Sie alle dazu bei, unsere Unternehmenskultur im Sinne dieses Kodex weiterzuentwickeln. Jeder von uns ist selbst dafür verantwortlich, unsere Werte und den Kodex zu kennen. Es gehört zu unseren Aufgaben, diese einzuhalten und Fragen zu stellen, sollte es Verständnisprobleme bzw. Unsicherheiten bzgl. der Regeln geben.

Wie unser Unternehmen in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, hängt maßgeblich von jedem Einzelnen ab. Insofern begrüßen wir die gesetzlichen Verpflichtungen zu einer Compliance-Organisation und sehen diese als eine logische und konsequente Ergänzung unserer Unternehmenskultur. Bitte unterstützen Sie unseren externen Compliance-Beauftragten, Joachim Angerstein, bei der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.

Wir nehmen den Verhaltenskodex sehr ernst. Er ist der Leitfaden für unser tägliches Verhalten. Wir als Geschäftsführer stehen zu unseren Werten und Regeln und leben diese vor.

Die Geschäftsführung

Wilfried Engel, Sven Hebenbrock und Jakob Stauber

Allgemeine Grundsätze

Alle Kolleg:innen der Severins GmbH, ob Mitarbeiter oder Führungskraft, sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Dies gilt ebenso für alle internen Richtlinien. Jeglicher Versuch der darauf abzielt, diese gesetzlichen, behördlichen oder internen Richtlinien zu unterwandern, ist unzulässig.

Integrität und Verlässlichkeit sind klarer Anspruch an all unsere Kolleg:innen.

Wichtig ist, dass Verstöße gegen gesetzliche, behördliche oder interne Richtlinien Konsequenzen haben werden. Diese können arbeitsrechtlicher Natur sein und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen.

Dabei gilt klar der Grundsatz: Unkenntnis schützt vor Strafe bzw. Schaden nicht. Daher sind alle verpflichtet, sich mit den Richtlinien vertraut zu machen.
Die Compliance Richtlinien schützen aber nicht nur unser Unternehmen vor Schaden, sondern geben allen Mitarbeiter:innen eine Richtschnur bzw. einen verlässlichen und damit auch schützenden Rahmen der Sozialgesetzbücher für ihre täglichen Entscheidungen.

Diskriminierungsverbot

Wir behandeln alle Kolleg:innen, Kund:innen, Dienstleister und Geschäftspartner:innen respektvoll und fair. Das Miteinander im Team ist geprägt von Fairness und gegenseitiger Wertschätzung. Wir respektieren die persönliche Würde und Privatsphäre. Innerhalb der Severins GmbH gibt es keinen Raum für Diskriminierung, Beleidigung und Gewalt (Androhung).

Qualität und Sicherheit von Dienstleistungen/Produkten

Unsere Kund:innen können auf höchste Qualität und Sicherheit unserer Dienstleistungen vertrauen. Der Anspruch der Severins GmbH ist hoch: Wir wollen der qualitativ beste Anbieter im Markt sein.

Daher ist es unabdingbar, dass Gesetze und interne Richtlinien zu Sicherheit und Qualität konsequent beachtet und eingehalten werden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umgang mit unseren Kund:innen.

Datenschutz

Datenschutz ist in unserem Geschäft eines der höchsten Gebote. Wir schützen sensible Gesundheitsdaten von Patient:innen sowie Abrechnungsdaten der Leistungserbringer ohne Kompromiss vor Missbrauch oder vor Weitergabe an Dritte.

Alle internen Richtlinien zum Datenschutz sind strikt einzuhalten. Dies gilt ebenso für die Einhaltung der gesetzlich auf uns anwendbaren Datenschutzbestimmungen des europaweiten Rechts sowie der Datenschutzbestimmungen der Sozialgesetzbücher.
Private und geschäftliche Interessen: Konflikte vermeiden

Geschäfte sind immer im besten Interesse der Severins GmbH zu tätigen. Es dürfen keine Geschäfte getätigt werden, die dem Unternehmen schaden. Vor allem sind Situationen zu vermeiden, in denen persönliche oder eigene Interessen der Kolleg:innen mit denen der Severins GmbH kollidieren könnten.

Bei Zuwendungen an oder durch Geschäftspartner:innen oder bei der Annahme von Präsenten ist der Grundsatz der Angemessenheit zu beachten. Präsente oder Geschenke dürfen nur angenommen werden, wenn die Gewährung ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Bewirtungen oder Einladungen von Geschäftspartner:innen und Kund:innen müssen einem berechtigten unternehmerischen Zweck dienen und in einem angemessenen Rahmen liegen. Dies gilt sowohl für die Annahme als auch für aktive Angebote von Bewirtungen und Einladungen.

Umgang mit Kund:innen, Interessent:innen, Geschäftspartner:innen und Patient:innen

Im Umgang mit Kund:innen und Geschäftspartner:innen dürfen diesen weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile angeboten oder gewährt werden, die dazu führen würden, objektive Entscheidungen zu beeinflussen. Falls Berater:innen oder Vermittler:innen involviert werden, müssen deren Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den geleisteten Diensten stehen.

Umgang mit Firmeneigentum

Das Firmeneigentum ist von allen mit Bedacht zu behandeln. Insbesondere ist dieses vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Zum Firmeneigentum gehören nicht nur Sachwerte, sondern auch immaterielle Güter wie geistiges Eigentum oder Software.

Eine Nutzung des Firmeneigentums ist ausschließlich für den vorgesehenen Geschäftszweck zulässig.

Eine persönliche Nutzung von Firmeneigentum, Betriebsmitteln bzw. Ressourcen ist nur unter Wahrung der entsprechenden internen Richtlinien gestattet.

Vertraulichkeit/Kommunikation im Namen der Severins GmbH

Alle Kolleg:innen der Unternehmensgruppe sind zu Verschwiegenheit bzgl. sämtlicher vertraulicher Angelegenheiten im Unternehmen verpflichtet.
Als vertraulich sind alle Informationen zu behandeln, die entweder als solche gekennzeichnet sind, die nicht öffentlich für jeden unbeteiligten Dritten zugänglich sind oder solche, von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen.

Jegliche Kommunikation nach „außen“ erfolgt nur und ausschließlich durch die Geschäftsführung oder durch dazu befugte und autorisierte Funktionen (z.B. Unternehmenskommunikation, Pressesprecher).

Alle vertraulichen Informationen sind unabdingbar vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Einhaltung des Compliance-Verhaltenskodex im Geschäftsalltag

Der vorliegende Verhaltenskodex kann die Vielfalt des geschäftlichen Handelns für alle Kolleg:innen nicht abschließend regeln.

Daher sollten sich alle Mitarbeiter:innen im Zweifel folgende Fragen zum eigenen Handeln stellen:

  • Sind meine Entscheidungen und die daraus folgenden Handlungen rechtlich und ethisch korrekt?
  • Entspricht mein Verhalten den Grundsätzen und internen Richtlinien der Severins GmbH?
  • Ist mein Handeln frei von persönlichen Interessen, die im Konflikt mit Unternehmensinteressen stehen?
  • Können die Auswirkungen meines Verhaltens dem Ruf der Severins GmbH schaden?

Wenn Verstöße gegen die internen Richtlinien bzw. gegen den Verhaltenskodex erkennbar sind, sind diese Verstöße direkt an die Compliance-Beauftragten (Geschäftsführung) der Severins GmbH zu melden.

Ansprechpartner

Bei allen Fragen rund um die Regeln dieses Verhaltenskodex stehen Ihnen intern die Compliance-Beauftragten (Geschäftsführung) der Severins GmbH vor Ort, sowie der externe Compliance-Beauftragte der Severins GmbH, Herr Joachim Angerstein (Tel.: 0201 / 3196-158 -oder- compliance@severins.de), zur Verfügung.

Wir danken Ihnen allen für Ihre Unterstützung.