Ab dem 1. Juli 2022 können Nagelkorrekturspangen zur Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden. Neben Ärzten, kann die Behandlung dann auch von Podologen durchgeführt werden. Eine neue Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) regelt die Verordnungsvoraussetzungen, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Podologen, sowie die Aufgaben der Beteiligten.
Die Verordnung als Heilmittel kann erfolgen, wenn die Erkrankung als Unguis incarnatus (ICD-10 L60.0) in den Stadien 1, 2 oder 3 diagnostiziert wurde und die Nagelkorrekturspange ohne Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden Gewebes angebracht werden kann. Insbesondere bei fortgeschrittenen Erkrankungen im Stadium 2 oder 3 müssen die Podologiepraxen sich jedoch eng mit den behandelnden Ärzten abstimmen.
Welche Aufgaben weiter in den Arztpraxen verbleiben und welche Rolle künftig die Podologen übernehmen können, hat die KBV detailliert in ihrer Praxisinformation festgelegt.
Auch die Verordnungssoftware wurde bereits entsprechend angepasst, sodass technisch ab dem 1. Juli 2022 alles bereitsteht, um das neue Heilmittel zu verordnen.
Quelle: KBV