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28.04.2022

Physiotherapie: Einigung zur Videotherapie erzielt

Trotz Einleitung eines Schiedsverfahrens Anfang des Jahres, sind die maßgeblichen Physioverbände und der GKV-Spitzenverband noch mal zusammengekommen und am Verhandlungstisch wurde eine Einigung erzielt.

Ab dem 1. April 2022 wird die Videotherapie in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen. Dadurch erfolgt eine nahtlose Ablösung der Sonderregelung bezüglich der Corona-Pandemie zur videotherapeutischen Behandlung.

Dass es nach dem Abbruch der Verhandlungen Ende Dezember 2021 und der darauffolgenden Einleitung des Schiedsverfahrens nun doch noch gelungen ist, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen, erfreut alle Beteiligten.

Zu einem definierten Anteil kann künftig Physiotherapeutische Videotherapie regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) durchgeführt werden.

Die vom GKV-SV neu festgelegten Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung finden Sie unter folgendem Link: Vereinbarung über die Vertragsergänzung.

Um Praxen bei der Finanzierung des zusätzlichen technischen Aufwands einer Videotherapie zu unterstützen, haben sich die Parteien auf zwei Pauschalen geeinigt, die vorerst für die folgenden vier Jahre gelten sollen. Die Pauschalen betreffen die Hard- und Software für die telemedizinische Leistungserbringung.

Von 2022 bis 2025 ist jährlich eine Softwarepauschale in Höhe von 300,00 Euro pro Praxis sowie in den Jahren 2022 bis 2024 jährlich eine Hardwarepauschale in Höhe von 950,00 Euro abrechenbar.

Die Verbände informieren ihre Mitglieder zeitnah über die Details der Ergänzungsvereinbarung und die Abrechnung der Videotherapie.

Quelle: VDB, GKV