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31.03.2022

Erneute Verlängerung zur Zahlung der HYGIENEPAUSCHALE

Die Angabe von Zeiträumen, die immer wieder auf dem letzten Drücker neu definiert werden, ist ein leidiges Thema. Das ist uns bewusst und wir sind da ganz bei Ihnen. Wir geben Ihnen die Informationen weiter, wie wir sie bekommen.

Im Bundesanzeiger wurde aktuell veröffentlicht, dass die Zahlung der Hygienepaschale erneut verlängert wird. Durch den Beschluss des Bundesministeriums für Gesundheit ist es den Masseur:innen, Physio- und Ergotherapeut:innen, wie auch Logopäd:innen und Podolog:innen möglich, diese Pauschale bis zum 30.06.2022 mit den Kostenträgern abzurechnen.

Das Thema hatten wir zuletzt in unserer Meldung vom 26.11.2021 aufgegriffen: Die Hygienepauschale geht in die nächste Runde.

Auch diesmal gilt wieder: Sollte das Ende zur Zahlung der Hygienepauschale tatsächlich zum 30.06.2022 eintreten, müssen Abrechnungen der Hygienepauschale an diesem Tag beim Kostenträger sein. Ansonsten werden sie voraussichtlich nicht akzeptiert. Nur bei Abrechnungen, die wir spätestens bis zum 23.06.2022 erhalten, können wir sicherstellen, dass sie noch rechtzeitig beim Kostenträger ankommen.

Neue Informationen hierzu geben wir selbstredend zeitnahe an Sie weiter, sobald sie uns erreichen.

(Quelle: Bundesanzeiger)

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