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26.11.2021

Die Hygienepauschale geht in die nächste Runde

Am 08.11.2021 hatten wir eine Eilmeldung für Masseure, Physio- und Ergotherapeuten, wie auch Logopäden und Podologen herausgegeben. Sie bezog sich auf die Abrechnungsfrist der Hygienepauschale zum 24.11.2021.

Und ein weiteres Mal merke: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt…

Der Bundestag hat am 18.11.2021 ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, welches am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und gültig wurde.

Die gesamte Verkündung finden Sie HIER.

Artikel 20b – Änderung der Hygienepauschalverordnung (HygPV) – besagt nun, dass die Verordnung mit Ablauf des 25.11.2022 außer Kraft tritt.

Die HygPV ist nicht mehr an dem Beschluss des Deutschen Bundestags zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes gebunden, wie es noch zuvor der Fall war.

Diese Änderung bringt auch gleichzeitig eine Verlängerung zur Zahlung der Hygienepauschale mit sich. Die Pauschale ist (mindestens) bis zum 31.03.2022 mit 1,50 Euro pro Verordnung zusätzlich gegenüber den Krankenkassen abrechenbar. Ob diese Abrechnungsmöglichkeit dann erneut verlängert wird, werden wir sicherlich im März 2022 erfahren.

Sie kennen das Prozedere: Sollte das Ende zur Zahlung der Hygienepauschale zum 31.03.2022 eintreten, müssen Abrechnungen der Hygienepauschale an diesem Tag beim Kostenträger sein. Ansonsten werden sie voraussichtlich nicht akzeptiert. Nur bei Abrechnungen, die wir spätestens bis zum 24.03.2022 erhalten, können wir sicherstellen, dass sie noch rechtzeitig beim Kostenträger ankommen.

Wir informieren Sie, sobald sich neue Erkenntnisse in dieser Angelegenheit ergeben.

Quelle: Bundesanzeiger