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27.01.2022

Abgabefrist der Anerkenntniserklärung wird verlängert

Es gibt sehr gute Nachrichten für alle, die ihre Anerkenntniserklärung noch nicht eingereicht haben. Die Frist wurde bis zum 30.04.2022 verlängert.

Am 27.01.2022 wurden wir vom GKV-Spitzenverband darüber informiert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BGMempfiehlt, die Frist zur Abgabe der Anerkenntniserklärung zum bundeseinheitlichen Physiotherapievertrag um drei Monate zu verlängern.

Das entsprechende Informationsschreiben des BGM finden Sie HIER.

Sollten Sie es noch nicht gemacht haben, überprüfen Sie bitte, ob Sie den Vertrag bereits anerkannt haben. Ist das nicht der Fall, haben Sie nun bis zum 30.04.2022 Zeit, das nachzuholen.

Hierbei können wir Sie leider nicht unterstützen, weil das die Aufgabe des zuzulassenden Leistungserbringers, beziehungsweise der ernannten fachlichen Leitung der Praxis ist.

Die Anerkenntniserklärung können Sie sich HIER herunterladen.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Dokument mit allen Anlagen senden Sie bitte via E-Mail, Fax oder Post an Ihre zuständige ARGE.

Quelle: GKV