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28.01.2022

Es geht los – das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) nimmt seine Arbeit im Pilotbetrieb auf

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens geht einen nächsten Schritt: Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) nimmt im Pilotbetrieb seine Arbeit auf und bietet die Möglichkeit zur Beantragung von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA).

Ab sofort können Beschäftigte aus der Berufsgruppe der Pflege und der Physiotherapie sowie Hebammen, die ihre Berufserlaubnis in NRW erhalten haben, den Ausweis über das Serviceportal des eGBR beantragen. Beschäftigte der genannten Berufsgruppen aus den weiteren Bundesländern sollen ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls sukzessive Zugang zum eGBR erhalten. Der eHBA ist personengebunden und dient zur Authentifizierung der jeweiligen Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur (TI), um ihnen Zugang zu Daten und Anwendungen innerhalb der TI zu ermöglichen. In einem weiteren Schritt ist auch die Beantragung der sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden vorgesehen.

Das eGBR ist bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt und soll künftig als zentrale Stelle auch für alle weiteren Bundesländer verantwortlich sein. Somit nimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister in Zukunft bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in ganz Deutschland ein.

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren finden Sie auf www.egbr.de.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 48/1/2022 – Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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