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12.01.2022

Physiotherapie: Möglicher Verlust Ihrer Zulassung

Der GKV-Spitzenverband teilte in einer Pressemitteilung vom 03.01.2022 mit, dass zum 21.12.2021 bisher lediglich 35 % der Leistungserbringenden in der Physiotherapie den bundesweiten Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie schriftlich anerkannt haben. Der Vertrag ist am 01.08.2021 in Kraft getreten…

Die Meldung ist sehr beunruhigend, weil diejenigen, die den Vertrag bis zum 31.01.2022 nicht schriftlich anerkannt haben, keine Leistungen mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen bzw. mit diesen abrechnen dürfen.

Im Klartext: Sollten Leistungserbringer in der Physiotherapie nicht bis zum 31.01.2022 den Vertrag gemäß § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie schriftlich anerkennen, verlieren sie ihre Zulassung.

Eine Verlängerung dieser Frist hat, dem Vernehmen nach, das Bundesgesundheitsministerium (BGM) ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen prüfen Sie bitte, ob Sie den Vertrag bereits anerkannt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie, damit Ihre Zulassung erhalten bleibt, den Vertrag bis spätestens zum 31.01.2022 anerkennen. Diese Aufgabe obliegt übrigens dem zuzulassenden Leistungserbringer, beziehungsweise der ernannten fachlichen Leitung der Praxis.

Hier der Link zum auszufüllenden Anerkenntnisformular (Anlage 6): DOWNLOAD.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung mit allen Anlagen senden Sie bitte via E-Mail, Fax oder Post an Ihre zuständige ARGE, die Sie hier finden: ARGE Heilmittelzulassung.

Achtung!
Denken Sie immer daran: Als zugelassene/r Leistungserbringer/Praxisleitung sind Sie verpflichtet, Ihre Praxisdaten stets aktuell bei der ARGE zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich zu melden.

Quellen: GKV; ARGE

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