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29.12.2021

Ergotherapie: Vergütungszuschläge durch den Schiedsspruch vom 15.12.2021

Gern möchten wir Sie über das weitere Vorgehen anlässlich des Schiedsspruchs vom 15.12.2021 informieren.
Die Vergütung steigt durch den neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 um insgesamt 11,7 %.

Zum 01.10.2022 fällt dieser Prozentsatz auf 5,85 %. Die temporäre Zulage soll die Verzögerung durch die langwierigen Verhandlungen ausgleichen.

Verordnungen, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2022 enthalten, können gegenüber den Kostenträgern jedoch erstmalig ab dem 15.02.2022 mit den neuen Preisen abgerechnet werden.

Als Kunde der Severins GmbH möchten wir Ihnen die gewohnte finanzielle Sicherheit bieten und schließen diese Versorgungslücke für Sie. Von uns erhalten Sie Ihre Auszahlungen schon ab Januar.
Allerdings sind wir dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Für Sie heißt das:

    • Bevor Sie uns Ihre Belege zusenden, sortieren Sie diese bitte – abhängig vom Datum der Leistungserbringung – in zwei Stapel. In einem Stapel sortieren Sie ausschließlich Belege mit Behandlungsdaten bis spätestens 31.12.2021. Im anderen Stapel sortieren Sie alle Belege, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2022 enthalten.
    • Für jeden Stapel nutzen Sie jeweils einen Sendungsbegleitschein (Versandschein) mit Angabe der Belegmenge je Stapel. Schreiben Sie bitte in großen Ziffern „2022“ auf den Schein für die Belege ab Januar.
    • Falten Sie die Begleitscheine bitte einmal in der Mitte, legen die entsprechenden Belegstapel in die Falze und senden beide Stapel in einem Umschlag an uns.
    • Für Verordnungen, die keine Behandlungsdaten aus 2022 beinhalten, bekommen Sie Ihre Auszahlung ganz normal gemäß Ihrer vereinbarten Konditionen.
    • Für Verordnungen mit Behandlungsdaten ab dem 01.01.2022 erhalten Sie schon die Vergütungen des neuen Rahmenvertrags – und eine zweite Auszahlung. Für diese Auszahlung berechnen wir unser Honorar erst nachträglich mit Belegeinreichung ab dem 15.02.2022.

Sie senden uns Ihre Belege, gesplittet nach dem Datum der Behandlungen – wir erledigen den Rest:

    • Fristgerechte Rechnungstellung gegenüber den Kostenträgern.
    • Gewohnt pünktliche Auszahlung Ihrer Abrechnungsbelege von uns an Sie.

Durch uns erhalten Sie die erhöhte Vergütung Ihrer Leistungen vom ersten Tag an.
Sie müssen nicht mit der Abrechnung warten und es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Übrigens: Eine Einigung zur geplanten Videotherapie ist bislang noch nicht erfolgt. Diese ist im Zuge der Corona-Maßnahmen aktuell noch bis März 2022 abrechnungsfähig.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.

Quelle: Severins GmbH