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28.07.2021

Abschluss des Schiedsverfahrens für Physiotherapeuten: Bereits ab dem 1. August zahlt Severins gemäß der neuen Preise aus!

Das Schiedsverfahren in der Physiotherapie wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Schiedsspruch vom 13. Juli wurden die Faktoren für die neuen Preise festgelegt und der Weg zum neuen bundesweiten Rahmenvertrag samt Anlagen geebnet. Der Vertrag gilt ab dem 1. August 2021 und regelt unter anderem die um 26,67 Prozent steigende Vergütung für alle physiotherapeutischen Behandlungen vom 01.08. bis 30.11.2021.

Die Rechnungen an die Kostenträger können erst einen Monat später gestellt werden.

Als Severins-Kunde müssen Sie aber nicht bis September warten. Wir haben bereits alles in die Wege geleitet, so dass Sie Ihre Auszahlung gemäß der neuen Preise bereits ab dem 1. August erhalten!

Das heißt für Sie:

  • Sie reichen alle Belege unsortiert und unabhängig von den Behandlungsdaten bei uns ein.
  • Bei uns müssen Sie nicht bis zum 1. September mit der Abrechnung warten.
  • Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Für Verordnungen ohne Behandlungsdaten aus dem August erhalten Sie ganz regulär eine Auszahlung gemäß Ihrer Auszahlungskonditionen.
  • Für Behandlungen mit Datum ab 1. August zahlen wir Ihnen bereits die neuen Preise aus.
  • Für Verordnungen mit Behandlungsdaten ab 1. August erhalten Sie zusätzlich eine separate Auszahlung über den vollen Verordnungswert – hier berechnen wir Ihnen vorerst kein Honorar.
  • Unser reguläres Honorar verrechnen wir mit der nächsten Belegsendung ab 1. September, sobald wir – gemäß des neuen Rahmenvertrags – erstmalig mit den Kostenträgern abrechnen können.

Das Splitting der Preise, die fristgerechte Rechnungsstellung gegenüber den Kostenträgern und die pünktliche Auszahlung, übernehmen wie gewohnt wir für Sie. Mit Severins profitieren Sie direkt von den neuen Preisen – ohne Wartezeit.

Weitere wichtige Punkte aus dem Rahmenvertrag:

  • Ab dem 1. August 2021 steigen die Preise um 14,09 %. Enthalten sind hier die 1,51 % aus dem ersten Schiedsverfahren.
  • Zusätzlich gibt es eine Ausgleichszahlung* von 12,58 % für den Zeitraum vom 1. August bis 30. November 2021 – hier gilt das Behandlungsdatum!
  • Neu ist die Position „Bericht auf Anfrage“ im Wert von 55 Euro.
  • Das Kumulationsverfahren für die Leistungsbeschreibung – Therapie plus Vor- und Nachlauf –ist zurückgestellt und wird bis zum 31. Dezember 2021 weiter geprüft.

Die neuen Heilmittelpreise und die entsprechenden Zuzahlungsbeträge finden Sie bereits in Ihrem persönlichen Bereich von „Mein Kundenportal“.

Sie haben Fragen? Wir beantworten sie gern! Rufen Sie uns an und lassen sich unverbindlich beraten: Telefon 0281 – 16 39 40

 

*Die Ausgleichszahlung bezieht sich auf den Zeitraum April bis August – als Entschädigung für den Zeitraum zwischen den beiden Schiedsverfahren.