Kundenservice
T. 0281 - 16394 - 0

22.07.2021

Information zur Hilfestellung bei Hochwasserschäden

Die Hochwasserkatastrophe hat in Teilen Deutschlands schwere Schäden angerichtet.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei allen Betroffenen dieser schrecklichen Katastrophe.

Sicherlich sind auch einige unserer Abrechnungskunden davon betroffen. Deshalb bieten wir kurzfristig den Berufsgruppen Ergotherapie, Podologie, Logopädie und Physiotherapie unsere Unterstützung für folgende Situationen an:

Sicherung Ihrer Liquidität
Betroffenen Severins Abrechnungskunden bieten wir eine schnelle und konkrete Hilfestellung an. Bitte kontaktieren Sie uns, um verschiedene Möglichkeiten der individuellen Unterstützung zu besprechen. Je nach individueller Situation haben wir die Möglichkeit Hilfe anzubieten. Das reicht von der stark rabattierten Auszahlung nach drei Arbeitstagen bis hin zur kostenfreien Abrechnung über einen abgestimmten Zeitraum.

Ihr Praxisbetrieb kann eingeschränkt oder kurzfristig weiterlaufen
Die Verordnungen Ihrer in Behandlung befindlichen Patienten können aufgrund der „Corona-Sonderregeln“ beliebig lange unterbrochen werden. Die zeitliche Prüfung durch die Kostenträger ist aktuell ausgesetzt. Sollte dies nicht sinnvoll sein, besteht laut Rundschreiben des GKV vom 20.07.2021 die Möglichkeit, Behandlungen auch an anderen Orten zu erbringen. Diese Sonderregelung für betroffene Praxen gilt zunächst bis zum 15.08.2021. Ein Anspruch auf Hausbesuchsvergütung besteht hierfür aber nicht. Die entsprechenden Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Unabhängig davon besteht aufgrund der „Corona-Sonderregeln“ aktuell die Möglichkeit zur Videotherapie.

In Ihren Praxisräumen ist es zu einem physikalischen Verlust von Verordnungen gekommen
Für Severins Abrechnungskunden besteht die Möglichkeit, für verlorene Belege durch Hochwasser, eine Sofortauszahlung des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der letzten drei Einreichungen zu erhalten. Das Versicherungsvolumen sowie die Nachweis- und Mitwirkungspflicht sind über den Abrechnungsvertrag geregelt. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen gerne und unkompliziert.

Unterbrechung und Abbruch von Verordnungen wegen Hochwasser
Wir übernehmen für betroffene Abrechnungskunden, die Ihre Praxis aufgrund des Hochwassers mehrere Wochen schließen müssen, kostenfrei die Abrechnung für die bis zum Schadenereignis vorgenommenen Behandlungen. Wir kümmern uns um die bestmögliche Bearbeitung, egal wie schadhaft Ihre Abrechnungsbelege sind.

Verlust Ihrer aufbewahrungspflichtigen bereits abgerechneten Abrechnungs- und Buchungsunterlagen
Als Severins Abrechnungskunden erhalten betroffene Praxen die kostenfreie Möglichkeit, durch die Naturkatastrophe verloren gegangene Abrechnungs- und Buchungsunterlagen (Honorar-Rechnung, Abrechnungsnachweis, etc.), gesammelt als elektronisch verschlüsselte ZIP- Datei als Ersatz anzufordern.

Wie kommen unsere Kunden an die Unterstützung?
Jeder Fall ist verschieden, daher können wir auch keine pauschalen Lösungen anbieten. Ist Ihr Geschäftsbetrieb in irgendeiner Form vom Hochwasser betroffen, sprechen Sie uns bitte an und wir suchen nach der für Sie richtigen Lösung. Sie erreichen uns per Telefon unter 0281 16394 - 0 oder via E-Mail unter kundenservice@severins.de.

Sind Sie als Hebamme, Betreiber eines Pflegedienstes oder Taxiunternehmer betroffen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir prüfen, wie wir Sie unterstützen können.

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