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27.08.2020

Eilmeldung: Die neue Heilmittel-Richtlinie tritt später in Kraft

Eigentlich sollte die neue Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Wir hatten zuletzt am 14.08.2020 in diesem Newsletter darüber berichtet.

Aufgrund von Schwierigkeiten seitens der Software-Hersteller bzgl. der Bereitstellung der angepassten Praxissoftware wird die neue HeilM-RL erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Hierdurch soll Chaos in der Verordnungstätigkeit der Arztpraxen verhindert werden.

Laut Informationen, die uns zur Verfügung stehen, wird der G-BA die Verschiebung in Kürze beschließen.

up-aktuell zufolge sind jedoch nicht die ärztlichen Softwarehersteller Schuld an der Terminverschiebung. Vielmehr ginge es um den Aufschub des gesetzlichen Stichtags zum Abschluss der neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge. Denn die damit verbundenen Preisverhandlungen seien trotz Corona-Terminverschiebung noch nicht abgeschlossen.

Ein Lichtblick: Wie der VPT berichtet, soll die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls ab dem 01. Oktober 2020 ausgesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten der HMR entfällt sie ja ohnehin.

Weitere Informationen liegen uns aktuell nicht vor.

(Quellen: VPT, up-aktuell)

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