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26.03.2020

Covid-19 – Soforthilfen für Unternehmen in NRW

Das Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen hat am 25.03.2020 in einer Pressemitteilung Soforthilfen für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige und Gründer noch für diese Woche angekündigt.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Damit die Mittel schnell ankommen, haben wir das rein digitale Antragsverfahren einfach und unbürokratisch gestaltet.
…Viele Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige leiden derzeit unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen. Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten…bezahlen sollen…“.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen für die nächsten drei Monate folgendes gewährt:

• 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)

• 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)

• 25.000 Euro: bis zu 50 Beschäftigte (Landesmittel)


Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Angebote darüber hinaus den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, lesen Sie in der kompletten Presseerklärung des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, welche wir Ihnen HIER als PDF-Download zur Verfügung stellen.

Sofern wir Informationen zu anderen Bundesländern erhalten, werden wir auch diese bekanntgeben.

(Quelle: Kreis Wesel)

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