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23.12.2021

Ergotherapie: Neuer bundeseinheitlicher Rahmenvertrag

Nach dem Schiedsspruch vom 15.12.2021 steigt die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen mit dem neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ab dem 01.01.2022.

Aktuell wurde der Rahmenvertrag noch nicht veröffentlicht.

Unser Expertenteam geht davon aus, dass es mit dem neuen Vertrag auch neue Positionsnummern geben wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, vorerst Belege mit Behandlungsdaten ab dem 01.01.2022 einzubehalten. Selbstverständlich kümmern wir uns um eine vollumfängliche und fristgerechte Umsetzung der neuen Regelungen. Sobald der Rahmenvertrag veröffentlicht wurde, werden wir Sie darüber informieren.

Quelle: Severins GmbH

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