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15.04.2021

Anerkenntniserklärung der Podologen

Anerkenntniserklärungen für den neuen Vertrag nach § 125 der Podologen sind direkt an die jeweils für Sie zuständige ARGE zu senden. So vermeiden Sie Verzögerungen, wenn Sie die Erklärung fälschlicherweise an den GKV-Spitzenverband adressieren. 

Unabhängig davon, ob eine Verbandszugehörigkeit vorliegt, muss die Anerkenntniserklärung, die Sie über die Webseite der ARGEn der Heilmittelerbringer runterladen können, direkt an diese geschickt werden.  

Ab sofort können Sie den Vertrag nach erfolgreicher Online-Registrierung im Zulassungsportal auch ganz bequem online anerkennen. Klicken Sie einfach hier zur Registrierung und Sie können neben der Anerkenntniserklärung unter anderem Änderungen zu Ihren Mitarbeitern dort vornehmen. Ab Mitte 2021 werden auch Zulassungsanträge auf diesem Weg angenommen. 

Sie möchten die Anerkenntniserklärung gerne per Post an die ARGE senden, wissen aber nicht, welche für Sie zuständig ist? Schauen Sie auf diese Übersichtsseite, welche ARGE für Sie zuständig ist. 

Für die Bereiche Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie gibt es noch keine aktuellen Anerkenntniserklärungen. 

Quelle: ARGE 

 

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