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12.12.2022

Kürzung der Behandlungszeit bei Manueller Lymphdrainage

Bei der Verordnung von MLD-45 kürzen die Kassen aufgrund von Überschreitung der Behandlungsdauer.
MLD mit 45 Minuten Therapiezeit sind ausschließlich zur Behandlung von Lymphödemen, Phlebo- Lymphödemen sowie Lipödem zur Behandlung zweier Körperteile (z. B. Arm/Bein, Arm/Kopf, beide Arme, beide Beine) verordnungsfähig. Ist aus der Verordnung nicht zu erkennen, dass die Kriterien erfüllt werden, kürzen die Kassen den entsprechenden Betrag.
Zuerst waren es lediglich Leistungserbringer aus Bayern, denen Rechnungen gekürzt wurden. Allmählich breitet sich die Kürzungswelle aber auf Gesamtdeutschland aus, sodass davon auszugehen ist, dass dieser Absetzungsgrund in Kürze von allen Kassen angewandt wird.
Schauen Sie also bitte bei der vom Patienten eingereichten Verordnung vor Behandlungsbeginn immer auch auf die korrekt vom Arzt eingetragene Diagnose. Wenn z. B. nur eine Extremität verschrieben wurde, muss entweder die Verordnung vom verschreibenden Arzt korrigiert werden, oder Sie planen nur die MLD mit 30-minütiger Therapiezeit.
In jedem Fall ist es untersagt, eigenständig die Verordnung zu korrigieren, da es sich um ein rechtskonformes Dokument handelt.
Momentan kürzen die Krankenkassen „nur“. Aber womöglich werden falsch ausgestellte Verordnungen zukünftig sogar komplett einbehalten und Sie erhalten im schlimmsten Fall gar kein Geld mehr dafür.
Der Verband für Physiotherapeuten (vpt) hat auf Facebook ein verständliches Video zu diesem Thema veröffentlicht, welches unter folgendem Link abrufbar ist: MLD: Kürzung der Behandlungszeit

Quelle: vpt