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02.09.2022

Einigung zur Abrechnung telemedizinischer Leistungen in der Logopädie

Noch vor dem Ende des laufenden Schiedsverfahrens haben sich die maßgeblichen Verbände im Bereich Logopädie und der GKV-Spitzenverband geeinigt: Die Möglichkeit zur Behandlung per Video kehrt für Logopäden zurück. Am 31. März 2022 waren die Sonderregelungen, die eine solche Behandlung während der Corona-Pandemie ermöglichten, ausgelaufen. Eine Weiterführung scheiterte zunächst an der fehlenden Zustimmung eines Berufsverbandes.

Ab dem 1. September können Logopäden in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie nun auf Basis der Übergangseinigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder per Video therapieren und diese telemedizinischen Leistungen abrechnen. Dies ist möglich für Patienten ab dem Alter von vier Jahren, die über eine ausreichende Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit verfügen und der Behandlung über Video zustimmen. Die erste Behandlung muss jedoch in Präsenz stattfinden. Nicht möglich ist eine Behandlung per Video, wenn im Rahmen der Therapie das Eingreifen der Therapeutin oder des Therapeuten erforderlich sein könnten – wie beispielsweise in der Schlucktherapie.

In den Preislisten Logopädie gibt es zur Abrechnung mit den Kostenträgern seit dem 1. September 2022 neue Positionen für telemedizinische Leistungen. Dabei ist zu beachten: Therapeuten müssen bei einer erfolgten Videotherapie im Feld für die Patientenunterschrift das Kürzel TML eintragen. Die schriftliche Zustimmung der Patienten muss nicht an die Kasse weitergeleitet werden – es reicht aus, wenn diese in der Patientenakte verwahrt wird.

Für die Abrechnung gelten die folgenden Positionsnummern:

  • 33122: Telemedizinische Leistungserbringung Einzeltherapie 30 Minuten
  • 33123: Telemedizinische Leistungserbringung Einzeltherapie 45 Minuten
  • 33124: Telemedizinische Leistungserbringung Einzeltherapie 60 Minuten
  • 33240: Telemedizinische Leistungserbringung als Gruppenbehandlung 2 Patienten 45 Minuten
  • 33242: Telemedizinische Leistungserbringung als Gruppenbehandlung 3-5 Patienten 45 Minuten
  • 33243: Telemedizinische Leistungserbringung als Gruppenbehandlung 2 Patienten 90 Minuten
  • 33244: Telemedizinische Leistungserbringung als Gruppenbehandlung 3-5 Patienten 90 Minuten

Die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unverändert: Therapeut:innen sind verpflichtet, das Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters einzusetzen.

Sie haben Fragen zur Abrechnung der telemedizinischen Leistungen? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Weiterführende Quellen:
GKV, Liste der zertifizierten Anbieter