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06.04.2021

Eilmeldung: Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.06.2021

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem nach wie vor erhöhten Schutzbedarf bei therapeutischen Behandlungen wurde die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale verlängert. 

Für die aktuell erhöhten Arbeitsaufwände kann somit weiterhin die Positionsnummer X9944 mit den jeweiligen Kassen abgerechnet werden. Zur Erstattung der Hygienekosten erhalten Heilmittelerbringer weiterhin 1,50 Euro pro Verordnung. Der aktuelle Geltungszeitraum verlängert sich bis zum 30.06.2021.  

Wichtig: Es können nur Verordnungen mit einer Hygienepauschale abgerechnet werden, für die im Geltungszeitraum erstmals eine Rechnungsstellung erfolgte. Eine Nachberechnung ist ausgeschlossen. Bei zulässigen Teilabrechnungen ist die Hygienepauschale einmalig in der Schlussrechnung enthalten. 

Nach aktuellem Geltungsstand muss die Abrechnung bis zum 30.06.2021 beim Kostenträger sein, sonst wird sie nicht akzeptiert. Diese Regelung kennen Sie bereits. Wieder können wir nicht ausschließen, dass die Abrechnungsmöglichkeit über den 30.06.2021 hinaus verlängert wird. Wir müssen Sie dennoch auch diesmal darum bitten, Ihre Verordnungen frühzeitig einzureichen. Für Abrechnungen, die wir spätestens bis zum 18.06.2021 erhalten, können wir sicherstellen, dass sie noch rechtzeitig beim Kostenträger ankommen.

Quelle: Physio.de