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19.03.2021

G-BA verlängert Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen reagiert und die Corona-Sonderregeln verlängert. So wird versucht, den Leistungserbringer-Patienten-Kontakt so gering wie möglich zu halten.

Alle relevanten Regeln wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Im Detail betrifft das folgende Punkte:

  • Videobehandlung: Die Behandlung der Patienten per Video ist möglich, wenn es die Therapieform erlaubt und der Patient einverstanden ist.
  • Leistungsunterbrechung: Erstellte Verordnungen sind auch dann noch gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Im Bereich der häuslichen Krankenpflege muss die Folgeverordnung nicht in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Zusätzlich können Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnet werden.
  • Folgeverordnungen: Gab es bereits eine eingehende Erstuntersuchung zu der gleichen Erkrankung, kann nach telefonischer Anamnese eine weitere Verordnung ausgestellt werden. Die Zusendung der Verordnung sollte dann auf dem Postweg erfolgen.

Quelle Gemeinsamer Bundesausschuss