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10.02.2021

Ausfüllhilfe für das neue Formular 13 lässt keine Fragen offen

Das neue Formular 13 ersetzt seit dem Übergang zur neuen Heilmittelverordnung die bisherigen Formulare 13, 14 und 18. Auf der einen Seite bedeutet das neue Formular weniger Bürokratie. Auf der anderen Seite wirft es bei den Leistungserbringern immer noch die eine oder andere Frage auf. Mit einer Ausfüllhilfe erläutern wir nun alle Details der neuen Verordnung und zeigen, worauf zu achten ist.

Ein Beispiel für eine Frage, die das neue Formular häufig aufwirft: Wohin mit der Positionsnummer? Die Antwort überrascht in der Tat: Auf der Rückseite des Formulars ist die Positionsnummer nun hinter der Belegnummer einzutragen – quasi „freihändig“, denn Felder sind im neuen Formular an der Stelle dafür nicht vorgesehen. Die Felder „Rechnungsnummer“ und „Belegnummer“ müssen frei bleiben. Leistungserbringer können uns ihre Positionsnummer seit kurzem auch mit Hilfe unseres neuen Codierbelegs mitteilen.