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13.01.2021

Eilmeldung: Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2021

Wie zu erwarten, haben sich die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis zum 31. März 2021 verständigt.

Zur Abgeltung der durch die COVID-19-Pandemie entstehenden erhöhten Arbeitsaufwände, kann weiterhin die Positionsnummer X9944 mit den jeweiligen Kassen abgerechnet werden. Die Abrechnung der Position ist somit vom 05.05.2020 bis 31.03.2021 möglich.

Beachten Sie bitte dabei, dass nur Verordnungen abgerechnet werden, für die im oben genannten Zeitraum erstmals eine Rechnungsstellung erfolgt. Eine Nachberechnung bei bereits abgerechnete Verordnungen erfolgt nicht. Bei zulässigen Teilabrechnungen ist die Hygienepauschale einmalig in der Schlussrechnung enthalten.

Die Positionsnummer X9944 kann nach dem 31.03.2021 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) nicht mehr geltend gemacht werden. Eine frühzeitige Abrechnung ist somit wichtig.

Unsere Kunden müssen sich darüber aber keine Gedanken machen. Wir übernehmen die Erfassung der Hygienepauschale automatisch. Sprechen Sie uns an unter kundenservice@severins.de oder unter der Rufnummer 02 81 – 1 63 94-0.

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(Quelle: AOK)