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17.12.2020

Codierung der Heilmittelverordnungen nach Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie 2021

Die neue Heilmittelrichtlinie 2021 soll vieles einfacher machen. Wir haben per Newsletter und auf unserer Homepage dazu berichtet. Nicht zu diesen Vereinfachungen zählt, welche Informationen für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hatte die bisherige Verordnung noch Felder für die Abrechnungsinformationen vorgesehen, wurde auf dem neuen Verordnungsformular darauf verzichtet.
Eine ähnliche Situation hatten wir vor Monaten im Bereich der Abrechnung von Krankentransporten. Das Verordnungsformular wurde zwischenzeitlich wieder angepasst, so dass auf der aktuellen Verordnung von Krankentransporten die notwendigen Daten erfasst werden können.

Ob das auch bei der Heilmittelverordnung kommen wird bezweifeln wir und es kann auch nicht darauf vertraut werden, dass eine Modifizierung der Verordnung stattfinden wird.

Also mussten wir uns etwas Anderes überlegen.

Bitte reichen Sie uns Ihre Verordnungen nach neuem Muster mit dem nachfolgend dargestellten Codierbeleg ein. Sie können den Beleg auf unserer Homepage jederzeit downloaden.

Codierbeleg_Severins_Vorschau
Der Codierbeleg erhält alle Informationen, die wir für Ihre Abrechnung benötigen und entspricht im Wesentlichen den Informationen, die wir bereits vorher von Ihnen erhalten haben.

Sofern Sie eine Praxissoftware nutzen, mit der Sie die Positionsnummern und Faktoren direkt auf der Verordnung aufdrucken können, haben wir keine Bedenken, wenn dies gut lesbar an einer freien Stellen der Verordnung erfolgt.

Können oder wollen Sie diesen Aufwand nicht leisten, können wir Ihnen anbieten, das Codieren und Taxieren für Sie zu einem Vergütungsaufschlag von 0,40 % zu übernehmen.

Sprechen Sie uns an unter kundenservice@severins.de oder unter der Rufnummer 02 81 – 1 63 94-0.

Bleiben Sie bitte gesund!

Liebe Grüße vom gesamten Team der Severins GmbH