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12.10.2020

Muster 13 ist (doch) noch nicht gültig!

Sie erinnern sich vielleicht: Vor einigen Wochen haben wir Sie darüber informiert, dass zum 1. Oktober 2020 das neue, einheitliche Muster 13 gültig wird. Nun ist das Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie verschoben worden. Und damit verschiebt sich auch der Start für das neue Muster 13 – und zwar auf den 01.01.2021.

Was bedeutet das für Sie?
Da das neue Muster 13 teilweise schon bei Ärzten im Umlauf ist, kann es passieren, dass ein Patient damit bei Ihnen auftaucht. In solchen Fällen raten wir dringend dazu, den Patienten zu bitten, ein gültiges (in diesem Fall altes Formular Muster 13, 14 oder 18) vom Arzt zu besorgen, denn mit dem neuen können Sie Ihre Leistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abrechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen die Verordnung auf dem neuen Muster 13 nicht akzeptieren.

Wir vermuten, dass Ihre Patienten mit Fragezeichen im Gesicht vor Ihnen stehen und dass es Ihnen unangenehm sein wird, sie zurück zum Arzt zu schicken. Aber wenn Sie finanzielle Einbußen vermeiden wollen, sollten Sie unbedingt mit der Behandlung warten, bis eine gültige Verordnung vorliegt. 

Sie haben noch Fragen zum Thema? Rufen Sie gern an – wir helfen Ihnen weiter!
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Herzlichst

Ihr Severins-Team

(Quelle: Kundenservice-Severins)