Sonderregelungen zur Verordnung von Leistungen wie Heil- und Hilfsmitteln sowie häuslicher Krankenpflege endeten größtenteils zum 30.06.2020.
Somit gelten ab 1. Juli 2020 wieder viele reguläre Fristen und Vorgaben. Ärzte dürfen ab dem genannten Datum Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege nicht mehr rückwirkend ausstellen. Im Zeitraum der Sonderregelung war dies für bis zu 14 Tage rückwirkend möglich.
Die Beendigung der Sonderregelungen begründet der Gemeinsame Bundesausschuss mit dem deutlichen Rückgang der Neuinfektionen durch den Coronavirus.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Der Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen (statt 14 Tagen) in der Heilmitteltherapie beispielsweise bleibt vorerst bestehen.
Auch bestehen die Regelungen zum Entlassmanagement weiter, da sie an den Bundestagsbeschluss über das Vorliegen der epidemischen Lage geknüpft sind.
Weiterhin können ohne Genehmigung der Krankenkassen Krankentransporte zur ambulanten Behandlung – im Zusammenhang mit Covid-19 – verordnet werden.
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(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)