Die Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen in den Bereichen Abrechnung, Software und Service für unsere Kunden ist gesichert! Sie können uns weiterhin Ihre Belege/Rezepte/Verordnungen zur Abrechnung zuschicken oder einreichen.
Höchste Priorität unseres Handelns ist der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nahezu gleichrangig setzen wir alles daran, sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig die Zahlungen aus Ihrer Abrechnung erhalten. Wir sind uns bewusst, wie wichtig pünktliche Zahlungen für Sie sind, damit Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen können.
Unsere digitalen Prozesse ermöglichen es, dass viele Aufgaben vom Homeoffice aus wahrgenommen werden können. Zurzeit arbeiten wir daran, dass in etwa die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können.
Auf Basis der akuten Entwicklung des Coronavirus (COVID-19) und den aktuellsten Vorgaben der Landesregierung NRW zu Verhaltensmaßnahmen im öffentlichen Raum, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit der Severins GmbH kommen kann.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nehmen Sie bitte in schriftlicher Form Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie dazu bitte die Funktion in „Mein Kundenportal“ oder das Kontaktformularauf unserer Homepage. Oder senden Sie uns eine E-Mail: Verzichten Sie bei einer E-Mail allerdings bitte auf die Angabe datenschutzrelevanter Daten.
Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.
Ein Hinweis zum Einsendeverhalten: Wir raten Ihnen in der aktuellen Phase, Ihre abrechnungsfähigen Rezepte nicht zu sammeln. Schicken Sie uns gerne immer wieder auch kleinere Anzahlen an Rezepten zu, damit wir diese abrechnen können und Sie im Fall, dass Sie nicht mehr in Ihre Räumlichkeiten kämen, nicht auf höhere Zahlungen warten müssen.
Falls Ihnen hinsichtlich der Vorbereitung der Rezepte aktuell Kapazitäten ausfallen, unterstützen wir Sie gerne. Für einen Übergangszeitraum bis zum 30. April 2020, übernehmen wir für Sie kostenlos die Codierung und Taxierung Ihrer Rezepte aus dem Heilmittelbereich. Wir hoffen, dass bis dahin wieder ein Stück Normalität eintritt. Diesen Service können wir nur entsprechend unserer eigenen Kapazitäten anbieten. Für den Fall, dass Sie sich in einer solchen Engpasssituation befinden und diesen Service benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir werden Sie weiterhin bestmöglich über Maßnahmen und Auswirkungen auf dem Laufenden halten. Aktuell vorliegende Informationen (wie z. B. Neuregelungen von Verbänden, die Abrechnungsmodalitäten betreffen) können Sie auch auf dieser Internetseite abrufen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!