Kundenservice
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15.01.2019

Aktuelle Absetzung der Techniker Krankenkasse

In den vergangenen Tagen erhielten wir eine komplette Absetzung durch die Techniker Krankenkasse. Begründet wurde diese Absetzung damit, dass der Zeitraum zwischen Ausstellung der Verordnung und des tatsächlichen Behandlungsbeginns größer als 14 Tage beträgt.

Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!

In diesem Zusammenhang können wir Sie nur eindringlich darum bitten, vor Behandlungsbeginn unbedingt das Ausstellungsdatum der Verordnung zu prüfen. Andernfalls wird auch Ihre Auszahlung durch die Techniker Krankenkasse möglicherweise zukünftig gefährdet sein. 

Ihre Severins GmbH