Kundenservice
T. 0281 - 16394 - 0

08.03.2017

Heilmittel: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Gemeinsame Bundesausschuss geben Informationen zum Umgang mit Genehmigungen eines langfristigen Heilmittelbedarfs.
Auch zwei Monate nach Änderung der Heilmittelrichtlinien gibt es immer noch einige offene Fragen, wie mit Verordnungen umzugehen ist, die einen langfristigen Heilmittelbedarf beinhalten.
Zwei Veröffentlichungen möchten wir Ihnen besonders empfehlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt auf Ihrer Homepage einen Download zur Verfügung, der Informationen für die Praxis zum langfristigen Heilmittelbedarf und zum besonderen Verordnungsbedarf gibt. Dabei geht die KBV vor allem auf die Neuerungen ab 1. Januar 2017 ein.

Den Download finden Sie HIER!

Mit einem guten Schaubild und einem Musterantrag an die Krankenkasse, gibt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Patienteninformation zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs heraus. Auch diese Information kann u.E. in der Praxis hilfreich sein.

Den Download finden Sie HIER!