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25.10.2016

Neue Heilmittelvordrucke ab 1. Januar 2017 / Ergänzung zum Beitrag vom 24.06.2016

Am 24.06.2016 haben wir auf die neuen Heilmittelvordrucke zum 1. Januar 2017 hingewiesen. Eine wichtige Aussage dabei war, dass die alten Vordrucke für Verordnungen ab dem 01.01.2017 nicht mehr verwendet werden dürfen. Auf seiner Homepage weist der AOK-Bundesverband jetzt darauf hin, dass die alten Vordrucke jedoch auch im neuen Jahr akzeptiert würden, „sofern sie ansonsten den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie entsprechen“.

In der Ausgabe Nr. 5/2016 der Zeitschrift Therapie + Praxis des VDB-Physiotherapieverbandes äußern sich die Verfasser des Artikels dahingehend, dass ab 01.01.2017 nur noch die neuen Verordnungsvordrucke gültig sind.

Unsere Empfehlung: Akzeptieren Sie für Verordnungen die im Jahr 2017 ausgestellt werden nur noch die neuen Formulare. Es liegen uns keine Erkenntnisse vor, was die AOK genau unter „ansonsten den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie entsprechen“ versteht und wie sich andere Kassenarten zu dem Thema stellen.

Um nicht unnötig Absetzungen zu riskieren, sollten Sie bei Verordnungen ab dem 01.01.2017 auf die neuen Vordrucke bestehen.

(Quelle: AOK Gesundheitspartner am 25.10.2016 – http://www.aok-gesundheitspartner.de;
Therapie + Praxis, Nr. 5/2016, S. 14, VDB-Physiotherapieverband)