Wenn eine Fahrt medizinisch notwendig ist, dürfen Vertragsärzte den gesetzlich versicherten Patienten die Krankenbeförderung zur ambulanten oder stationären Behandlung verordnen. Allerdings gilt das nicht grundsätzlich! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt in einer vierseitigen Publikation, was beim Verordnen von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist. Diese Publikation können Sie HIER herunterladen.
(Quelle: KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung)