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18.07.2016

Krankentransporte mit Mietwagen zukünftig mit 7 % Umsatzsteuer

Bundesfinanzministerium passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass zugunsten von Mietwagenbetreibern an. Zukünftig werden bei Krankenfahrten auf Basis von Krankenkassenverträgen nur noch 7 % Umsatzsteuer fällig.

In zwei Urteilen aus dem Jahr 2014 hatte sich der Bundesfinanzhof zur Frage der Besteuerung von Mietwagenfahrten bei Beförderung von kranken und verletzten Personen beschäftigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Steuerermäßigung für Mietwagenunternehmen nicht besteht. Eine Ausnahme bilden jedoch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen, die Mietwagenunternehmer auf der Basis von Verträgen mit Krankenkassen vornehmen.

Diese sind mit dem ermäßigten Steuersatz von aktuell 7 % zu berechnen. 

Den Urteilen folgend hat das Bundesfinanzministerium nunmehr den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 entsprechend angepasst und dies den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt.

 (Quelle: Scheiben des BMF an die obersten Finanzbehörden der Länder, welches Sie HIER einsehen können)

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