DAK-Gesundheit ermöglicht bei bestimmten Voraussetzungen auch Abrechnungen mit Behandlungsüberschreitungen von mehr als 14 Tagen. Dies geht aus einem Schreiben der DAK-Gesundheit an den VPT – Verband Physikalische Therapie e.V. hervor.
Wir zitieren aus dem Schreiben der DAK-Gesundheit:
Abrechnung von Leistungen der Heilmittelversorgung
Hier: Verlängerung von Behandlungszeiträumen aufgrund von Unterbrechungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen unserer Heilmittel-Abrechnungsprüfung, die wir seit dem 01.05.2016 durch die SYNTELA IT-Dienstleistungs GmbH sicherstellen, werden u.a. auch die in den Heilmittel-Richtlinien und den Rahmenverträgen vorgesehenen Behandlungs-Unterbrechungen geprüft.
Nach §16 Abs.3 der Heilmittelrichtlinien verliert eine Verordnung ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird. In den Rahmenverträgen gibt es abweichend bzw. ergänzend die Regelung, nach der – mit einer entsprechenden Begründung – auch eine längere Unterbrechung erfolgen kann.
In den Rahmenvertragsregelungen fehlt eine eindeutige Fristenregelung für diese Ausnahmen. Nach unserem Verständnis lassen die o.e. Regelungen in den Rahmenverträgen vor dem Hintergrund der Kooperationspflicht nach §7 der Verträge den Schluss zu, dass eine Unterbrechung mit den Begründungen…
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(Quelle: Schreiben der DAK vom 31.05.2016)