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30.03.2023

Übergangsfrist für das Verordnungsformular Muster 56 bis Ende Juni 2023

Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung gibt es eine Überarbeitung des Verordnungsformulars Muster 56. Das neue Formular ist seit dem 01. Januar 2023 gültig.

Allerdings gibt es Probleme: Vielen Ärzten liegen die neuen Formulare noch gar nicht vor.

Aus diesem Grund haben die Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist festgelegt. Sie akzeptieren noch bis zum 30. Juni 2023 die alten Formulare.

Zwar haben sich die Primärkassen hierzu noch nicht geäußert, allerdings gehen die Verbände davon aus, dass sie die Regelung der Ersatzkassen übernehmen.

Bereits ausgestellte Verordnungen auf dem alten Formular, die von den Krankenkassen genehmigt werden, behalten demnach ihre Gültigkeit. Bei Krankenkassen, die auf die Genehmigung verzichten, behalten bereits ausgestellte Verordnungen bis zum 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Änderungen, die sich aufgrund der Überarbeitung des Verordnungsformulars Muster 56 ergeben: KBV-Meldung

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)