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08.11.2021

Eilmeldung: Abrechnungsfrist der Hygienepauschale zum 24.11.2021

Es ist ein leidiges Thema, welches wir schon mehrfach aufgreifen mussten: Das mögliche Ende der Hygienepauschaleverordnung (HygPV).

Die HygPV ist angelehnt an dem Beschluss des Deutschen Bundestags bzgl. der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Wird dieser Beschluss aufgehoben bzw. nicht erneut verlängert, tritt die HygPV am Folgetag außer Kraft. Aktuell ist dies auf politischer Ebene voraussichtlich mit Ablauf des 24.11.2021 geplant.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darüber informieren, dass mit dem Außerkrafttreten der HygPV die Rechtsgrundlage für die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale in Höhe von € 1,50 entfallen wird.

Nach derzeitigem Stand können Leistungserbringer die Positionsnummer X9944 noch bis zum 24.11.2021 zur Abrechnung bei den Kostenträgern einreichen. Für alle ab dem 25.11.2021 zur Abrechnung eingereichten Heilmittelverordnungen kann die Positionsnummer nicht mehr abgerechnet werden. Das Datum des Rechnungseingangs bei den Kostenträgern ist hierbei maßgeblich.

Was ergibt sich dadurch für Sie?

Damit wir die Rechnungslegung inklusive Postversand und elektronischem Datenträgeraustausch (DTA) bis zum 24.11.2021 mit den jeweiligen Kostenträgern durchführen können, benötigen wir Ihre Abrechnungsunterlagen frühestmöglich. Spätestens müssen die Unterlagen aber bis zum 17.11.2021 bei uns eintreffen. Nur dann ist es uns möglich, für Sie rechtzeitig mit den Kostenträgern abzurechnen.

Ihren Auszahlungswunsch können Sie – wie gewohnt – davon völlig unabhängig bestimmen.

Hinweis: Aufgrund steigender Infektionszahlen können wir natürlich nicht garantieren, dass der Deutsche Bundestag den Beschluss zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch wirklich aufhebt. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

Quelle: GKV-Spitzenverband

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