Am 11.06.2021 hatten wir eine Meldung für Masseure, Physio- und Ergotherapeuten, wie auch Logopäden und Podologen herausgegeben. Sie bezog sich auf die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Regelung zur Beendigung der Zahlung der s. g. Hygienepauschale.
Doch merke: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt…
Der Bundestag hat nun die Verlängerung der epidemischen Lage beschlossen. Es ist bereits die vierte Verlängerung.
Wir gehen davon aus, dass an diesem Beschluss eine Verlängerung zur Zahlung der Hygienepauschale anknüpft. Das würde bedeuten, dass die Pauschale bis zum 30.09.2021 mit 1,50 Euro pro Verordnung zusätzlich gegenüber den Krankenkassen abrechenbar bleibt.
Endgültige Klarheit werden wir erst mit Veröffentlichung der HygPV durch das BMG haben.
Sollte unsere Einschätzung zutreffen, müssen Abrechnungen der Hygienepauschale bis zum 30.09.2021 beim Kostenträger sein. Ansonsten werden sie höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert. Darum müssen wir Sie bitten, Ihre Verordnungen frühzeitig einzureichen. Nur bei Abrechnungen, die wir spätestens bis zum 17.09.2021 erhalten, können wir sicherstellen, dass sie noch rechtzeitig beim Kostenträger ankommen. Dieses Prozedere ist Ihnen schon aus der Vergangenheit bekannt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies lediglich eine Einschätzung unserer Experten ist. Wir können nicht garantieren, dass die Zahlung der Hygienepauschale bis zum 30.09.2021 auch tatsächlich durch das BMG beschlossen wird.
Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie informieren.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit