Kundenservice
T. 0281 - 16394 - 0

13.12.2019

Wichtige Informationen zum Jahresende!

Liebe Kundin, lieber Kunde,

das Jahresende rückt mit großen Schritten näher. Zum bevorstehenden Jahreswechsel geben wir Ihnen mit unserem heutigen Newsletter noch einige wichtige Informationen.

Verjährung von Vergütungsansprüchen:

Auch zum Jahreswechsel droht für einige Verordnungen wieder die Verjährung. Eine pauschale Aussage lässt sich aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen in den Verträgen nicht machen. Wir möchten Sie aber dafür sensibilisieren noch einmal durchzuschauen, ob möglicherweise noch Verordnungen in Schubladen „schlummern“, für die die Verjährung zum Jahresende droht.

Für den Fall, dass Sie tatsächlich noch Verordnungen haben, die bis zum 31.12. diesen Jahres bei der Krankenkasse angekommen sein müssen, beachten Sie bitte, dass wir hier einen gewissen Vorlauf benötigen. Machen Sie diese Verordnungen bitte bei Ihrer Einreichung kenntlich, damit wir sie bevorzugt bearbeiten können. Wir brauchen solche Verordnungen bis spätestens 19.12.2019 hier im Hause. 
Nur so können wir garantieren, dass diese bis 30.12.2019 auch beim Kostenträger eingehen – üblicherweise wird am 31.12.2019 dort nicht gearbeitet.

Für sonstige Verordnungen, deren Auszahlungen sie noch in diesem Jahr auf Ihrem Konto haben möchten, benötigen wir die Verordnungen bis zum 20.12.2019 in unserem Hause.

Unsere Bürozeiten über die Feiertage:

Am 24. und am 31. Dezember haben wir geschlossen. Sie erreichen uns zwischen Weihnachten und Neujahr am Freitag, den 27. Dezember und am Montag, den 30. Dezember.
Ab dem 02.01.2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, besinnliche Weihnachtstage und einen schwungvollen Rutsch ins Neue Jahr.

Ihr Team der Severins GmbH

WordPress Double Opt-in by Forge12