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20.11.2019

physio.de: Sieben Fragen an die IKK classic

Die IKK classic unterzog alle Heilmittelabrechnungen einer erneuten Prüfung. Der überprüfte Zeitraum für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen war von Januar 2015 bis Juli 2017. Nur in diesen drei Bundesländern ist es möglich, bei Rezeptüberprüfungen soweit in die Vergangen­heit zurückzugehen.

In allen anderen Bundesländern wurde die gesetzlich festgelegte Frist (vier Jahre) per Rahmenvertrag auf ein Jahr gesenkt.

Das Ergebnis der Nachprüfung ergab ca. 46.000 „fehlerhaft“ ausgestellte Rezepte und ein Rückforderungsbetrag in einem „mittleren siebenstelligen“ Bereich!

Dieses Geld möchte die Krankenkasse nun von den betroffenen Praxen zurückhaben. Ein Teil der Praxen bezahlte bereits direkt an die IKK classic, bei anderen beglich das Abrechnungszentrum der Praxis die Forderung und kürzte den Auszahlungsbetrag an die Praxis dementsprechend. Dem Rest droht die Krankenkasse damit, dass sie den entsprechenden Betrag einfach von einer zukünftigen Abrechnung abziehe.

Nach Intervention durch Berufsverbänden wurde ein „Katalog“[1] veröffentlicht, welcher diejenigen Tatbestände aufzählt, bei denen „eine nachträgliche Heilung“ der Rezepte möglich ist….

Lesen Sie hier den gesamten Artikel!



(Quelle: physio.de vom 08.11.2019)

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