Krankenkassen müssen Arbeitgebern die AU-Bescheinigung eines Versicherten ab 2021 digital bereitstellen. Dennoch sollen Ärzte ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber mitgeben. „Diese Doppelstruktur führt zu unnötiger Bürokratie und muss weg“, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel anlässlich der ersten Lesung des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundestag.
„Wenn die geplanten Regelungen tatsächlich so in die ambulante Versorgung gelangen, hat das Gesetz seinen Namen nicht verdient,“ sagte Kriedel den PraxisNachrichten. Entweder werde die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch oder auf Papier ausgestellt. Beides verursache lediglich mehr Arbeit, aber bringe keinerlei zusätzlichen Nutzen…
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
TK: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
GKV: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
(Quelle: KBV-Newsletter vom 17.10.2019)