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07.06.2019

Absetzungen bei Krankentransporten durch die AOK Rheinland/Hamburg

Aktuell erreichen uns viele Absetzungsschreiben der AOK Rheinland/Hamburg bei Krankentransporten. Die Absetzungen werden damit begründet, dass beispielsweise auf der Vorderseite der Verordnung die Hinfahrt, auf der Rückseite jedoch Rückfahrt angekreuzt ist. Gleiches gilt für die vorderseitige Angabe, dass z.B. die Fahrt von der Arztpraxis zur Wohnung führte, auf der Rückseite jedoch Krankenhaus zur Wohnung angegeben ist. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir darum, unbedingt auf die korrekten Angaben auf den Verordnungen bzw. Krankentransportscheinen zu achten, um Absetzungen durch die Kostenträger zu vermeiden. Bei eventuellen Fehlern lassen Sie den Beleg (bestenfalls vor Fahrbeginn) durch die Praxis oder das Krankenhaus korrigieren. 

(Quelle: Verschiedene Absetzungsschreiben der AOK Rheinland/Hamburg an die Severins GmbH)