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21.09.2017

Heilmittel: Umsetzung des BSG-Urteils vom 16.03.2017 zu Manueller Therapie durch Masseure und medizinische Bademeister

AOK Bayern informiert, dass vom 1. November 2017 an keine Abrechnungen mehr akzeptiert werden, in denen Masseure Manuelle Therapie erbracht haben.
Die AOK Bayern hat eine E-Mail verschickt, mit der sie über die Umsetzung eines BSG-Urteils vom 16.03.2017 – AZ B 3 KR 14/16R – informiert. Das Bundessozialgericht hatte mit diesem Urteil entschieden, dass Masseure und medizinische Bademeister nicht berechtigt sind, Leistungen der Manuellen Therapie zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen und abzurechnen.
Um laufende Behandlungen abschließen zu können, wird die Umsetzung des Urteils erst zum 1. November 2017 erfolgen.

Das bedeutet, dass eine Versorgung und Abrechnung von Manueller Therapie durch Masseure und medizinische Bademeister nach dem 31.10.2017 nicht mehr erfolgen darf.
Die AOK gibt an, dass sie alle bayerischen Physiotherapiepraxen informiert und um Rückmeldung an die jeweils zuständige Gesundheitspartnerberatung der AOK Bayern gebeten habe.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der AOK Bayern zu finden.

Von anderen Krankenkassen liegen uns zu dieser Thematik noch keine Informationen vor. Wir gehen davon aus, dass diese jedoch in ähnlicher Form agieren werden und bitten die Masseure, sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir wieder berichten.

Schreiben der AOK Bayern (PDF-Datei) 

Falls Sie Interesse haben, finden Sie hier den entsprechenden Bericht des Bundessozialgerichts: (Terminbericht des BSG Nr. 8/17

(Quelle: E-Mail der AOK Bayern vom 20.09.2017)

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