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27.04.2017

Abrechnung von Dauertransportscheinen Veränderungen in der Rechnungsprüfung bei der AOK Rheinland/Hamburg

Wir nehmen aktuell eine Veränderung in der Rechnungsprüfung der AOK Rheinland/Hamburg bei der Abrechnung von Dauertransportscheinen wahr. 

Einige unserer Kunden mussten unlängst die Erfahrung machen, dass die AOK vom Arzt abgestempelte Dauertransportscheine nicht mehr akzeptierte. Vielmehr wünscht die AOK in jedem Fall eine ärztliche Verordnung über einen Krankentransport beigefügt. Lediglich die von ihr selbst ausgestellten Genehmigungsschreiben mit dem dort aufgeführten Hinweis, dass für die Abrechnung der damit genehmigten Fahrten keine ärztliche Verordnung benötigt wird, wird ansonsten akzeptiert.

Sollten Sie für die AOK Rheinland/Hamburg Serienfahrten durchführen, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

Bei der erstmaligen Abrechnung von Serienfahrten die Originalverordnung beifügen (vorher Kopien anfertigen). Die Verordnung muss den Zweck beschreiben, z.B. Dialysefahrten oder Fahrten zur Chemotherapie und sie muss für die gesamten abzurechnenden Fahrten ausgestellt sein.
Bei Folgeabrechnungen für diese Serienfahrten jeweils Kopien der Verordnung beifügen.
Bei allen Abrechnungen jeweils Kopien der Genehmigungsschreiben beifügen.
Darauf achten, dass für alle Fahrten die exakte Fahrstrecke angegeben ist (nur „Hin- und Rückfahrt“ anzugeben reicht nicht aus).
Darüber hinaus immer auf die halbjährige Verjährung achten – also Fahrten rechtzeitig vor Ablauf eines halben Jahres nach Fahrt abrechnen!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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