In der Zeitschrift physiopraxis, Ausgabe 2/2017, S. 62, nimmt Herr Prof. Dr. Andreas Pitz zur Frage Stellung, ob bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalles die verordneten zehn Therapieeinheiten eines Rezeptes innerhalb von zwölf Wochen vollendet sein müssen.
In dem informativen und lesenswerten Beitrag kommt er zu dem Ergebnis, dass gewährleistet sein muss, dass spätestens nach zwölf Wochen eine ärztliche Untersuchung stattfinden kann. Dieser Zeitraum könne sogar kürzer sein, wenn eine hohe Behandlungsfrequenz vorliege. Konkret gibt Prof. Pitz die Antwort, dass die Frage „also grundsätzlich mit ja zu beantworten“ sei.
Prof. Dr. Andreas Pitz ist Professor für Medizin- und Sozialrecht an der Hochschule RheinMain sowie Richter am Sozialgericht.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Georg Thieme Verlag KG. Den Abstract zu dem Artikel finden Sie unter:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0042-123692