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08.03.2016

Physiotherapie: Freie Mitarbeiter – die Kerze brennt an beiden Enden!

Wieder einmal geht es um die Problematik, ob freie Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis selbstständig sind oder nicht.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob ein freier Mitarbeiter selbstständig oder abhängig beschäftigt sei. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) war der Meinung, dass in einer Praxis der freie Mitarbeiter nicht selbstständig wäre und forderte rückwirkend Sozialbeiträge ein.

Das LSG in Bayern hatte in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass in einer Physiotherapiepraxis gesetzlich Versicherte nicht von freien Mitarbeitern behandelt werden können, da die Kassenzulassung immer nur dem Praxisinhaber erteilt werde. Die freien Mitarbeiter wurden als abhängig Beschäftigte gewertet, und die bayerische Praxis musste ca. 30.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen…

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Diesbezüglich hat der VPT Berlin Brandenburg auch einen Artikel veröffentlicht.

(Quelle: Physio.de Newsletter 348 vom 04.03.2016)