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Telematikinfrastruktur für Hebammen

Wir begleiten Sie

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird in den Medien häufig als „Datenautobahn des Gesundheitswesens” beschrieben. Damit hochsensible Gesundheitsdaten von Patient:innen sicher übertragen werden können, braucht es ein gut funktionierendes „Straßennetz”. Dieses Netz soll alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens digital miteinander verbinden und den „Datenverkehr” sicher gestalten. Wie auch ein echtes Straßennetz, befindet sich die TI permanent im Ausbau: Neue Straßen kommen hinzu, alte werden modernisiert und es wird immer an irgendeiner Stelle gearbeitet. Schon jetzt sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken miteinander vernetzt, sodass nun weitere Akteure folgen können. Als Hebamme gehören Sie nun dazu.

Jetzt direkt den TI-Zugang bestellen!

Alle Vorteile der TI auf einem Blick

Telematikinfrastruktur - Alle Vorteile auf einen Blick

Ihre Kostenerstattung

Pauschalen zur Einrichtung der Hardware (Kartenterminals und Konnektoren)

Telematikinfrastruktur - Kostenerstattung einmalige Kosten

Pauschalen für Nutzung, Updates, Service und Support (Softwareanwendungen)

Telematikinfrastruktur - Kostenerstattung laufende Kosten

Durch die Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zahlen Hebammen für Ihren TI-Zugang lediglich die gesetzliche MwSt.

Technische Voraussetzungen

  • PC oder Laptop mit zugehöriger Fachsoftware und einer stabilen Internetverbindung
  • Konnektor für die Anbindung der Praxis/des Betriebs an die Telematikinfrastruktur
  • E-Health-Kartenterminal für das Auslesen der Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte
  • SMC-B Praxis-/Institutionsausweis für die Authentifizierung der Praxis/des Betriebs als rechtmäßiger Kommunikationspartner in der Telematikinfrastruktur
  • Elektronischer Heilberufeausweis als digitaler Ausweis des Behandelnden für den Zugriff auf medizinische Anwendungen wie eMedikationsplan oder eRezept

Die von uns eingesetzten technischen Komponenten sind offiziell zertifiziert und zugelassen. Sie passen zu jeder gängigen Verwaltungssoftware und sind schnell und problemlos in Ihr Praxismanagement integrierbar.

Wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend?

Die Abrechnung der TI-Komponenten erfolgt zwischen berechtigten Hebammen und dem GKV. Dafür wird durch den GKV ein eigenes Beantragungsportal eingerichtet. Schriftliche Übersendung der Unterlagen und Übermittlung via Postweg sind ebenfalls möglich.

Unsere TI-Experten unterstützen Sie gern!

Daniela Hammer>

Daniela Hammer | Fachliche Ansprechpartnerin - Hebammen-Support

Tel.: 0281-16394-83

Ute Tümmler>

Ute Tümmler | Hebammen-Support

Tel.: 0281-16394-82

Sie hätten gerne ein persönliches Beratungsgespräch oder weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur? Dann senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse. Unsere Kundenberaterinnen und -berater melden sich bei Ihnen!

Oder rufen Sie uns an: 0281 – 16394-0

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