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05.07.2017

Zahlungsansprüche geltend machen

VPT erkämpft für Therapeuten Vergütung bei fehlender Verordnung
Im strittigen Fall war die Verordnung an die auf der Verordnung angegebene Kasse zur Abrechnung geschickt worden. Die Kasse lehnte die Zahlung ab, weil die Patientin mittlerweile die Kasse gewechselt hatte. Da die zuerst angegangene Kasse die Originalverordnung aber nach dem Einscannen vernichtet hatte, konnte der Therapeut die Verordnung nicht mehr im Original bei der Kasse einreichen, bei der die Patientin nun versichert war. Diese lehnte die Erstattung der erbrachten Leistungen wegen Fehlens der Verordnung ab. Der VPT erstritt bei der zuerst angegangenen Kasse durch hartnäckiges Nachfassen die Kostenübernahme durch diese. 

(Quelle: VPTMAGAZIN 05/17, Seite 18, Rubrik „Recht“, Autor D. Benjamin Alt)