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07.05.2019

Verschärfte Prüfungen der Podologie-Abrechnungen zum 1. Juni 2019

Die AOK Sachsen-Anhalt kündigt verschärfte Prüfungen der Podologie-Abrechnungen zum 1. Juni 2019 an

Von der AOK Sachsen-Anhalt erhielten wir ein Schreiben, in dem die Krankenkasse verschärfte Prüfungen der Abrechnungsunterlagen ankündigt. Die AOK will ab dem 1. Juni 2019 keine Abrechnungen mehr bezahlen, in denen Verordnungen mit unvollständigem Indikationsschlüssel, sowie therapierelevantem ICD-10-Schlüssel, eingereicht werden.
Nur in Ausnahmefällen, z.B. im Rahmen eines Hausbesuches, könne auf die Angabe des ICD-10-Schlüssels verzichtet werden. In solchen Fällen wäre die therapierelevante Diagnose im Freitextfeld einzutragen.

Dem Schreiben, das wir als Anlage/Download zur Verfügung stellen, ist eine Übersicht der ICD-10-Schlüssel im Sinne der Heilmittel-Richtlinien beigefügt.

Erfahrungsgemäß folgen auch andere Krankenkassen, insbesondere im AOK-Lager, dem Vorgehen einzelner Krankenkassen. Unabhängig davon, ob Sie zum Einzugsgebiet der AOK Sachsen-Anhalt zählen, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Ihre Verordnungen vollständig ausgefüllt sind.

Gerne können wir Sie hierbei mit einer optionalen Dienstleistung unterstützen, bei der unsere Fachleute Ihre Verordnungen überprüfen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über Art, Umfang & Kosten dieser Leistung erfahren möchten.

Nähere Informationen gibt unser Kundenservice Ihnen gerne unter der Rufnummer 0281/16394-0 oder unter kundenservice@severins.de.

(Quelle: Schreiben der AOK Sachsen-Anhalt vom 17.04.2019)