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12.07.2019

Update: Bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel

Seit dem 01.07.2019 gelten bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel, wie wir in unseren News vom 28.06.2019 schon berichteten. 

Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich, wie im Gesetz vorgesehen, auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt. Das geschah im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen durch das Terminservice- und Versorgunggesetz (TSVG).

Fristgerecht wurden die Preislisten für entsprechende Berufsgruppen durch den GKV veröffentlicht. Es ist nur noch eine bundeseinheitliche Preisliste pro Heilmittelbereich gültig, was vielen die Arbeit erleichtern wird. Das Einbinden der Heilmittelpreise in die ärztliche Praxissoftware beispielsweise wird hierdurch deutlich unkomplizierter.

Die Preislisten sind online je Heilmittelbereich beim GKV-Spitzenverband abrufbar:

www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp

(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV])