
"Liquiditätsschutz" von Severins
Ihre Versicherung gegen Absetzungen und Rechnungskürzungen
Ist die Liquidität gesichert, arbeitet es sich entspannter. Leider führen bereits kleine Flüchtigkeitsfehler zu Absetzungen oder Rechnungskürzungen durch die Kostenträger.
Mit Severins flüssig bleiben – und entspannt.
Mit unserem Produkt „Liquiditätsschutz“ nehmen wir Ihnen viel Arbeit ab: Wir ermitteln die Gesamtzuzahlung, die Gesamtbruttosumme, die Heilmittelpositionsnummer und den Faktor auf Ihren Verordnungen und übernehmen für Sie das Codieren und Taxieren. Unsere Experten überprüfen Ihre Verordnungen und ermöglichen Ihnen bei über 54 verschiedenen Absetzungskriterien, sie innerhalb von 14 Tagen zu heilen und kostenlos neu einzureichen. Solange verzichten wir auf eine Rückbelastung des abgesetzten Betrags. Darüber hinaus gewährleisten wir bei unheilbaren Absetzungen Ausfallschutz zu 29 Absetzungskriterien. Und das für einen Aufschlag von nur 1,39 Prozent auf den vereinbarten Abrechnungssatz! So gehen Sie gerade vor dem Hintergrund der neuen Heilmittelrichtlinie auf Nummer sicher!
Jetzt buchen und Starterrabatt sichern!
Buchen Sie „Liquiditätsschutz“ jetzt, können Sie sich nicht nur in Sachen Vergütung entspannt zurücklehnen, sondern zahlen drei Monate lang nur die Hälfte:
Nur 0,7 Prozent auf den vereinbarten Abrechnungssatz in den ersten drei Monaten!*
Geben Sie bei Ihrer Bestellung den Promo-Code „Liquidität2021“ an.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an: 0281 – 16 39 40.
Auch in punkto Vertragsbindung gehen Sie mit uns kein Risiko ein: Die Zusatzleistung „Liquiditätsschutz“ können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und separat von Ihrem Grundvertrag kündigen.
Liquiditätsschutz von Severins – Ihre Vorteile im Überblick:
- Codieren und Taxieren: Ermittlung der Gesamtzuzahlung, Gesamtbruttosumme, Heilmittelpositionsnummer und des Faktors auf Ihren Verordnungen
- Überprüfung Ihrer Verordnungen
- Bei über 54 Absetzungskriterien kann eine Absetzung innerhalb von 14 Tagen geheilt und kostenlos neu eingereicht werden – OHNE Rückbelastung des abgesetzten Betrags
- Ausfallschutz zu den 29 wichtigsten Absetzungskriterien
- Mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende separat kündbar
- In den ersten drei Monaten 0,7 Prozent Aufschlag auf Ihren Abrechnungssatz, danach 1,39 Prozent*
*Nach den drei Monaten wird für zukünftige Abrechnungen der Normalpreis von 1,39 % berechnet, sofern Sie den Service nicht nach den drei rabattierten Monaten kündigen. Die Kündigung dieses Service ist jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.