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23.09.2019

WAT-Gutachten – jetzt teilnehmen!

Liebe Kundin, lieber Kunde,
am Donnerstag erreichte uns der Newsletter vom Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., welchen wir gerne aufgreifen würden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir brauchen Ihre Unterstützung: Ab sofort sind alle Inhaber von Therapiepraxen aufgerufen, sich am Gutachten zur „Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen“ (WAT-Gutachten) zu beteiligen. Die Teilnahme ist wirklich wichtig, weil wir eines der wichtigsten Praxisthemen für die Verhandlungen mit den Krankenkassen vorbereiten: die Vergütung.

Die Ergebnisse sind also fundamental, weil sie als Grundlage für die anstehenden Vergütungsverhandlungen dienen, die im Jahr 2020 erstmals bundesweit einheitlich stattfinden. Dabei werden die Entwicklungen der Personal-, Sach- und Betriebskosten berücksichtigt. Um eben diese Daten zu erheben, sind alle Praxisinhaber aufgerufen, sich am WAT-Gutachten zu beteiligen. Je mehr mitmachen, desto besser! Auch Praxisinhaber, die keinem Verband angehören, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Leiten Sie diese E-Mail also gerne an andere Praxisinhaber weiter.

Das Gutachten wurde vom IFK und zehn weiteren Heilmittelverbänden in Auftrag gegeben, die die Vergütungsverhandlungen gemeinsam vorbereiten. Durchgeführt wird das Gutachten vom unabhängigen Institut für Gesundheit und Management (IfG). Die erhobenen Daten werden selbstverständlich anonym behandelt.

Um den Fragebogen bearbeiten zu können, wird die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. die Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für das Jahr 2018 benötigt. Fragen zum WAT-Gutachten beantwortet die IFK-Geschäftsstelle, Tel.: 0234 97745-333 oder E-Mail: ifk@ifk.de. Auf Wunsch versendet die IFK-Geschäftsstelle den Fragebogen auch als Papierversion.

Den Fragebogen und weitere Informationen zur Teilnahme gibt es online unter www.wat-gutachten.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr IFK-Team“

(Quelle: IFK e.V. Newsletter, vom 19.09.2019)