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24.06.2016

Heilmittel: Falscher Indikationsschlüssel kann zu Vergütungsverlust führen

Sozialgericht Konstanz entscheidet, dass bei Angabe eines falschen Indikationsschlüssels kein Vergütungsanspruch besteht.
Geklagt hatte eine Ergotherapeutin gegen die AOK Baden-Württemberg. Die Krankenkasse lehnte wegen eines fehlerhaften Indikationsschlüssels einen Vergütungsanspruch ab. Der Richter des Sozialgerichtes Konstanz gaben der AOK recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Quelle: physiopraxis 6/2016, Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart)

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